Produktivgenossenschaften
- Produktivgenossenschaften
Produktivgenossenschaften,
Genossenschaften, deren Mitglieder zugleich Kapitaleigentümer und Beschäftigte des Genossenschaftsbetriebes sind und somit gleichzeitig Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerfunktionen wahrnehmen.
Unechte Produktivgenossenschaften beschäftigen neben Mitglieder auch Lohnarbeiter. Charakteristika von Produktivgenossenschaften: 1) das demokratische
Prinzip der
Gleichheit aller Mitglieder als oberster Leitsatz; 2) die
Autonomie der Produktivgenossenschaften als betriebswirtschaftliche
Einheiten; 3) Freiwilligkeit des Ein- und Austritts. Die gemeinsame Einkommenserzielung oder
Versorgung hat im
Gegensatz zu den
Produktionsgenossenschaften bei den Produktivgenossenschaften besondere
Bedeutung.
Produktivgenossenschaften gehen auf die frühsozialistischen Bestrebungen zur Überwindung der Gegensatz von Kapital und Arbeit zurück. Sie wurden besonders von P. J. B. Buchez, auf dessen Betreiben 1832 in
Frankreich die erste Produktivgenossenschaft gegründet wurde, von C.
Fourier und L. Blanc, in
Deutschland von F.
Lassalle, in
England von R. Owen vertreten. Für H.
Schulze-Delitzsch stellten Produktivgenossenschaften, die für ihn »die höchste Stufe, der
Schlussstein des genossenschatlichen Systems« (Arbeiterkatechismus, 1863) waren, eine Möglichkeit dar, die
Emanzipation der bisher Unterdrückten vom Kapital zu erreichen. - Viele Produktivgenossenschaften bestanden nur kurze Zeit oder haben sich zu unechten Produktivgenossenschaften entwickelt. Als wichtige Ursachen des Zusammenbruchs gelten Kapitalmangel, ungenügende Geschäftsleitung und Uneinigkeit unter den Mitgliedern. - Die heutige Bedeutung der Produktivgenossenschaften in Europa ist eher gering, dagegen stellen sie in vielen Entwicklungsländern und in Israel (
Kibbuz) eine größere wirtschaftliche Kraft dar.
Universal-Lexikon.
2012.
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